Absolventen von Hochschulen ohne Promotionsrecht müssen vor der Zulassung zum eigentlichen Promotionsstudium in der Regel eine sog. Qualifizierungsphase oder Eignungsfeststellverfahren durchlaufen, deren Dauer und Inhalt von jeder einzelnen Promotionsordnung anders definiert wird.
Die Vielfalt der Bestimmungen ergibt sich vor allem daraus, dass die Gestaltung der Promotionsordnungen weder landes- noch universitätseinheitlich ist, sondern vielmehr den einzelnen Fakultäten obliegt.






