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Promotion

Absolventen von Hochschulen ohne Promotionsrecht müssen vor der Zulassung zum eigentlichen Promotionsstudium in der Regel eine sog. Qualifizierungsphase oder Eignungsfeststellverfahren durchlaufen, deren Dauer und Inhalt von jeder einzelnen Promotionsordnung anders definiert wird.


Die Vielfalt der Bestimmungen ergibt sich vor allem daraus, dass die Gestaltung der Promotionsordnungen weder landes- noch universitätseinheitlich ist, sondern vielmehr den einzelnen Fakultäten obliegt.

Kooperative Promotion

Seit der Reform des Hochschulgesetzes im Sommer 2006 sind auch in Bayern sog. kooperative Promotionen möglich. Die Doktorandinnen und Doktoranden werden von je einer Professorin oder einem Professor der HNU und einer Universität betreut, begutachtet und geprüft. Diese Neuerung ermöglicht es der HNU, verstärkt anwendungsbezogen zu forschen und vor allem eigenen akademischen Nachwuchs auszubilden.
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Prof. Dr. Sibylle Brunner
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E-Mail Prof. Dr. Sibylle Brunner


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