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Novellierung des Bayerischen Hochschulrechts

Kernbestandteil der Hochschulreform ist das neue Bayerische Hochschulgesetz. Es stärkt die Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsfähigkeit der Hochschulen, indem diese Kompetenzen für ihr operatives Geschäft erhalten. Der Staat beschränkt sich auf die bayernweite Abstimmung, Planung und Finanzierung.

Einen Zugewinn an Freiheiten erhalten die Hochschulen vor allem in folgenden Bereichen:
  • die Hochschule entscheidet selbst über die hochschulinterne Organisation unterhalb der Fakultätsebene, die Errichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen und die Bestellung von deren Leitern
  • Modellprojekte sollen die Möglichkeit eröffnen, Globalhaushalte einzuführen; Öffnungsklauseln schaffen Raum für die jeweils optimalen Managementstrukturen
  • die Präsidentin steht den Professorinnen und Professoren vor und ernennt diese
  • für die Genehmigung von Prüfungsordnungen ist die Präsidentin zuständig
  • die Hochschule entscheidet über Freistellungen für die Forschung, für künstlerische Entwicklungsvorhaben und für praxisbezogene Tätigkeiten
  • die Hochschule erhält größere Freiräume bei der Auswahl ihrer Studierenden
    Neben dem Hochschulgesetz ist auch ein neues Hochschulpersonalgesetz in Kraft getreten.


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