Die Frauenbeauftragte in GremienInnerhalb der Hochschule
Die Frauenbeauftragte der Hochschule ist kraft ihres Amtes stimmberechtigtes Mitglied in der erweiterten Hochschulleitung und im Senat. Sie ist in allen anderen Gremien der Hochschule, insbesondere auch im Hochschulrat, Mitglied mit beratender Stimme. Die Frauenbeauftragten der Fakultäten sind stimmberechtigte Mitglieder der Fakultätsräte und der Berufungskommissionen.
Hochschulübergreifend
Die Frauenbeauftragten der Bayerischen Fachhochschulen sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Landeskonferenz sowie in der Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten der Hochschulen vertreten.
Die Vertreterinnen der Wissenschaftlerinnen sind mit den Vertreterinnen der Frauen im wissenschaftsstützenden Personal bayernweit in der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zusammengeschlossen. Diese vertritt die Interessen der weiblichen Hochschulangehörigen auf Landes- und Bundesebene (§1, Abs. 1 der Satzung) und nimmt gemäß §1, Abs. 2 der Satzung zusätzlich folgende Aufgaben wahr:
Auch auf Bundesebene gibt es einen Zusammenschluss der Frauenbeauftragten: die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen. Dort wirken die Mitglieder zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Frauenförderung und Gleichstellung an Hochschulen zusammen. Die BuKoF vertritt insbesondere die Interessen der Frauen an Hochschulen für alle Hochschultypen und Mitgliedergruppen in der Bundespolitik, der Bund-Länder-Kommission, der Kultusministerkonferenz sowie der Hochschulrektorenkonferenz.
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23.02.2012
Theateraufführung "Lieblingsmenschen" der HNU-Schauspielgruppe
Management für Gesundheits- und Pflegeberufe - Bewerbung bis 24. Februar möglich
Einführungsprogramm für Studienanfänger zum Sommersemester 2012
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