Welchen Auftrag erfüllt der Datenschutzbeauftragte?
Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten besteht darin, durch Beratung und Kontrolle auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie andere Rechtsvorschriften über den Datenschutz hinzuwirken. Hierzu gehört insbesondere die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme. Im Einzelnen ergibt sich die Aufgabe und die Tätigkeit aus § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.
Dabei handelt der Datenschutzbeauftragte insbesondere nach folgenden Grundsätzen:
Weiterführende Informationen
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23.02.2012
Theateraufführung "Lieblingsmenschen" der HNU-Schauspielgruppe
Management für Gesundheits- und Pflegeberufe - Bewerbung bis 24. Februar möglich
Einführungsprogramm für Studienanfänger zum Sommersemester 2012
Campus live! Studieninfotag mit Vorlesungen für Schülerinnen und Schüler |
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